Die NIS2-Richtlinie: Was Sie wissen müssen und wie wir Ihnen helfen können

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Mit der Verabschiedung der NIS2-Richtlinie steht Europa ein weiterer Schritt hin zu einer sichereren digitalen Infrastruktur bevor. Doch was genau bedeutet NIS2, welche Herausforderungen und Pflichten entstehen für Unternehmen, und wie kann M2 Cybersec UG Sie dabei unterstützen? In diesem Beitrag klären wir die wichtigsten Fragen und bieten eine Lösung, um herauszufinden, ob Ihr Unternehmen betroffen ist.


Was ist die NIS2-Richtlinie?

Die NIS2-Richtlinie ist eine europäische Gesetzgebung, die darauf abzielt, die Cybersicherheit für kritische und wichtige Infrastrukturen in Europa zu stärken. Sie baut auf der ursprünglichen NIS-Richtlinie auf, erweitert jedoch die Anforderungen und den Kreis der verpflichteten Unternehmen erheblich. Das Ziel: eine widerstandsfähigere digitale Infrastruktur, die gegen Cyberbedrohungen gut gerüstet ist und eine einheitliche Sicherheitsbasis für Unternehmen schafft, die eine zentrale Rolle in der Versorgung und Sicherheit der Gesellschaft spielen.


Was bedeutet die Umsetzung der NIS2-Richtlinie in nationales Recht?

Wie bei allen EU-Richtlinien ist es erforderlich, dass die NIS2-Richtlinie in nationales Recht überführt wird, damit die Anforderungen in jedem Mitgliedsstaat der EU rechtsverbindlich werden. Dies erfolgt durch die Gesetzgeber der einzelnen Länder, die dafür sorgen, dass die Richtlinie entsprechend den nationalen Gegebenheiten umgesetzt wird. In Deutschland wird die Umsetzung durch eine Anpassung bestehender Gesetze und gegebenenfalls durch die Einführung neuer Vorschriften erfolgen.
Es ist zu erwarten, dass auch spezifische Sektorvorgaben, wie sie z. B. für die Bereiche Energie, Finanzen und Transport gelten, angepasst werden. Da die Anforderungen der NIS2-Richtlinie recht weitreichend sind, könnten in Deutschland erhebliche Investitionen in die Cybersicherheit nötig werden, insbesondere für Unternehmen, die bisher keinen oder nur minimalen Berührungspunkt mit Cybersicherheitsvorgaben hatten.


Wer ist betroffen?

Die NIS2-Richtlinie betrifft nicht nur große Infrastrukturen, sondern auch viele kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die als „kritisch“ oder „wichtig“ eingestuft werden. Dazu zählen unter anderem Unternehmen in den Bereichen Energie, Transport, Gesundheit, Trinkwasserversorgung, Finanzdienstleistungen und öffentliche Verwaltung. Besonders bemerkenswert ist, dass die neuen Regelungen Unternehmen betreffen könnten, die bisher keine Berührungspunkte mit Cybersicherheitsanforderungen hatten. Da die genauen Kriterien zur Einstufung als „kritisch“ oder „wichtig“ ebenfalls national festgelegt werden, ist in den kommenden Monaten mit weiteren Konkretisierungen zu rechnen.


Was steht betroffenen Unternehmen bevor?

Unternehmen, die unter die NIS2-Richtlinie fallen, werden verpflichtet, strenge Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen, darunter:

  • Sicherheitsmanagement: Einführung und Dokumentation von Sicherheitsrichtlinien und Verfahren.
  • Risikomanagement: Identifizierung und Bewertung von Cybersicherheitsrisiken.
  • Meldung von Vorfällen: Unternehmen müssen sicherheitsrelevante Vorfälle innerhalb enger Fristen an die zuständigen Behörden melden.
  • Schulungen: Regelmäßige Schulungen im Bereich der Cybersicherheit für Mitarbeiter.


Die Nichteinhaltung der NIS2-Anforderungen kann zu empfindlichen Bußgeldern und anderen rechtlichen Sanktionen führen. Unternehmen stehen hier vor der Aufgabe, die neuen Anforderungen rechtzeitig und umfassend umzusetzen, um sich vor Sanktionen und Cyberangriffen zu schützen.


Kostenloser NIS2-Betroffenheitscheck bei M2 Cybersec UG

Um Unternehmen bei der Einhaltung der NIS2-Richtlinie zu unterstützen, bieten wir bei M2 Cybersec UG einen kostenlosen Betroffenheitscheck an. Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir, ob Ihr Unternehmen zu den betroffenen Sektoren gehört und welche Schritte Sie ergreifen müssen, um die Anforderungen der NIS2-Richtlinie zu erfüllen.
Dieser Check hilft Ihnen, die Lage und eventuelle gesetzliche Pflichten rechtzeitig zu erkennen und in Ruhe die nötigen Sicherheitsvorkehrungen zu planen.


Warum M2 Cybersec UG?

Mit unserer Erfahrung und Expertise im Bereich IT-Sicherheit sind wir ein verlässlicher Partner für Unternehmen, die die Herausforderungen der NIS2-Richtlinie proaktiv angehen möchten. Wir begleiten Sie durch die Anforderungen der Richtlinie, analysieren die Schwachstellen und unterstützen Sie dabei, ein nachhaltiges Sicherheitskonzept zu entwickeln.
Vereinbaren Sie jetzt Ihren kostenfreien Betroffenheitscheck und verschaffen Sie sich Klarheit darüber, ob und in welcher Form Sie von der NIS2-Richtlinie betroffen sind. Unser Team steht bereit, um Ihnen die besten Lösungen für Ihre Sicherheitsanforderungen anzubieten.