Artikel 14 Cyber Resilience Act

Können Sie innerhalb von 24 Stunden melden?

Beweisen Sie es.

Ab dem 11. September 2026 müssen Hersteller vernetzter Produkte aktiv ausgenutzte Schwachstellen binnen 24 Stunden an die EU-Agentur ENISA und das zuständige nationale CSIRT (Computer Security Incident Response Team) melden. Auch für Produkte, die seit Jahren im Feld sind.

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Der Stichtag

Die Uhr läuft ab dem Moment, in dem Sie davon erfahren

Artikel 14 CRA kennt drei Fristen. Sie beginnen nicht mit Ihrer Analyse und nicht mit dem Patch, sondern mit der Kenntnisnahme einer aktiv ausgenutzten Schwachstelle oder eines schwerwiegenden Sicherheitsvorfalls. Der Maßstab unten ist echt: Was Ihnen wie zwei Wochen Zeit vorkommt, sind in Wahrheit 24 Stunden und ein Rest.

  1. 24 Stunden

    Frühwarnung

    an ENISA und das nationale CSIRT

    Eine erste Meldung, dass etwas vorliegt. Sie müssen zu diesem Zeitpunkt weder die Ursache kennen noch eine Lösung haben – aber Sie müssen entschieden haben, dass gemeldet wird.

  2. 72 Stunden

    Vorfallsmeldung

    Nachlieferung zur Frühwarnung

    Die inhaltliche Meldung: Was ist betroffen, wie wirkt es sich aus, welche Gegenmaßnahmen laufen. Hierfür brauchen Sie die Zuordnung von Schwachstelle zu Produkt und Versionsstand.

  3. 14 Tage

    Abschlussbericht

    nach Behebung bzw. Abschluss

    Der dokumentierte Abschluss inklusive der ergriffenen Maßnahmen. Der einzige Punkt der Kette, an dem Sie tatsächlich Zeit zum Arbeiten haben.

Das gilt auch für Ihre Bestandsprodukte

Der CRA fragt nicht, wann ein Produkt entwickelt wurde, sondern ob es heute noch auf den Markt gebracht wird. Eine Anlage aus dem Jahr 2018, die Sie weiterhin verkaufen, fällt ab dem ersten Tag unter die Meldepflicht – mit einer Softwarestückliste, die es nie gab, und einer Buildumgebung, die es nicht mehr gibt.

Sanktionsrahmen

Verstöße gegen die Meldepflichten können mit bis zu 15 Mio. € oder 2,5 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden – je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Dezember 2027

Dann gilt der CRA vollständig, einschließlich der CE-Kennzeichnung. Ab diesem Punkt geht es nicht mehr um Bußgelder, sondern um den Marktzugang.

Druck aus der Lieferkette

Große Kunden verlangen schon heute eine SBOM (Software Bill of Materials – die Stückliste der Softwarekomponenten eines Produkts) und einen benannten PSIRT-Kontakt (Product Security Incident Response Team). Die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie erhöht das Haftungsrisiko für vernetzte Maschinen zusätzlich.

Selbsttest

Trifft das auf Ihr Unternehmen zu?

Sechs Aussagen. Setzen Sie den Haken nur dort, wo Sie das heute belegen könnten – nicht dort, wo es im Prinzip geregelt sein müsste.

Was bei uns steht
Noch nichts ausgewählt

Setzen Sie die Haken, die zutreffen. Das Ergebnis erscheint hier.

Der Selbsttest läuft ausschließlich in Ihrem Browser. Es werden keine Angaben übertragen, gespeichert oder ausgewertet – und Sie müssen für das Ergebnis nichts eingeben.

Der Stand der Dinge

Warum das heute kaum jemand im Griff hat

Es liegt selten am Willen. Es liegt daran, dass die vorhandenen Angebote das Problem an einer anderen Stelle anfassen, als es im Ernstfall auftritt.

45 %

von 200 befragten deutschen Industrieunternehmen sind mit den CRA-Anforderungen „kaum oder gar nicht“ vertraut.

60 %

kennen die Folgephasen und die Fristen des CRA nicht.

ca. 18 %

der Zulieferer liefern die Informationen, die für CRA-Konformität nötig sind.

Quelle: ONEKEY IoT & OT Cybersecurity Report 2026, veröffentlicht am 26. August 2026.

Erkennungsplattformen
Lösen die Erkennung: Sie finden bekannte Schwachstellen in Ihren Komponenten. Sie beantworten nicht, wer entscheidet und was danach passiert – und sie setzen voraus, dass jemand im Haus SBOM und CSAF (Common Security Advisory Framework, das maschinenlesbare Format für Sicherheitshinweise) sicher liest. Dazu fünfstellige Jahreslizenzen.
Rechtsgutachten
Juristisch sauber und operativ trotzdem unbrauchbar. Ein Gutachten sagt Ihnen, welche Pflichten gelten. Es sagt nicht, wer am Samstagvormittag wen anruft.
Große Beratungshäuser
Für einen Maschinenbauer mit 150 Mitarbeitenden zu teuer und zu langsam. Bis Scoping, Angebot und Freigabe durch sind, ist das Quartal vorbei.
Excel und manuelle Suche
Die häufigste Lösung: eine Liste und die Suche nach CVE-Einträgen von Hand (Common Vulnerabilities and Exposures – die einheitliche Kennung einer bekannten Schwachstelle). Das funktioniert, solange niemand auf die Uhr sieht. Auf 24 Stunden skaliert es nicht, und nachweisbar ist es auch nicht.

Die Lücke liegt zwischen „gar nichts“ und einer Enterprise-Plattform. Wir schließen sie mit Arbeit statt mit Lizenzen: Der Prozess bleibt bei Ihnen im Haus, nicht in einem Werkzeug, das Sie jährlich verlängern müssen.

Das Angebot

Der CRA-Meldefähigkeits-Sprint

Nach zehn Arbeitstagen kann Ihr Unternehmen eine Meldung nach Artikel 14 binnen 24 Stunden nachweisbar absetzen – dokumentiert und einmal unter Zeitdruck geprobt. Nicht „im Prinzip vorbereitet“, sondern mit einer Uhr, die gelaufen ist.

12.500 €

Festpreis netto zzgl. USt.

10 Tage

Arbeitstage, davon 2 vor Ort

50–1.000

Mitarbeitende, DE / AT / CH

20 Minuten sprechen

Was Sie danach im Haus haben

  • Rollen- und Betroffenheitsbestimmung

    Je Produktlinie geklärt: Hersteller, Importeur oder Händler – und was daraus folgt.

  • Produktinventar

    Alle betroffenen Produkte mit Verantwortlichen und Versionsständen an einer Stelle.

  • Komponenten-Grunderfassung

    Als SBOM, wo sie sich erzeugen lässt – als strukturierte Liste, wo nicht.

  • Meldekanal nach außen

    security@-Adresse, security.txt und ein Text für Ihre Policy zur koordinierten Schwachstellenoffenlegung (CVD).

  • Entscheidungsbaum

    „Aktiv ausgenutzt? Schwerwiegend? Meldepflichtig?“ – so aufbereitet, dass die Antwort auch nachts trägt.

  • Ausgefüllte Melde-Vorlagen

    Für alle drei Fristen: 24 Stunden, 72 Stunden, Abschlussbericht.

  • Eskalations- und Rufbereitschaftsplan

    Inklusive Wochenende, Feiertag und Urlaubsvertretung – die Fristen kennen keine Betriebsferien.

  • Managementbericht

    Für die Geschäftsführung: Stand, verbleibende Risiken, nächste Schritte – auf wenigen Seiten.

  • Der Unterschied

    Live-Übung: eine simulierte Meldung mit Stoppuhr

    Am vorletzten Tag melden wir einen erfundenen Vorfall – mit Ihren Leuten, Ihren Vorlagen und laufender Uhr. Danach ist Meldefähigkeit für Sie keine Annahme mehr: Sie wissen, wie lange Sie gebraucht haben und woran es gehakt hat. Genau das ist der Unterschied zwischen einem Ordner und einer Fähigkeit.

Ablauf

Zehn Arbeitstage, zwei davon bei Ihnen

Die Tage liegen nicht am Stück – wir stimmen sie auf Ihre Entwicklungs- und Urlaubsplanung ab. Fest ist die Reihenfolge, nicht der Kalender.

  1. Tag 1 · vor Ort

    Auftakt und Rollenklärung

    Gespräche mit Entwicklung, Qualitätsmanagement, Vertrieb und Service. Wir bestimmen je Produktlinie Ihre Rolle und Betroffenheit und beginnen das Produktinventar.

  2. Tag 2–3 · remote

    Produktinventar

    Alle betroffenen Produkte mit Verantwortlichen und Versionsständen. Offene Punkte klären wir kurz per Telefon, nicht per Fragebogenrunde.

  3. Tag 4–5 · remote

    Komponenten-Grunderfassung

    SBOM dort, wo Ihre Build- oder Beschaffungskette sie hergibt. Strukturierte Liste dort, wo das nicht mehr möglich ist – der Regelfall bei älteren Geräten.

  4. Tag 6 · remote

    Meldekanal

    security@-Adresse, security.txt und der Text Ihrer CVD-Policy. Damit sind Sie für Sicherheitsforscher und Kunden überhaupt erst erreichbar.

  5. Tag 7 · remote

    Entscheidungsbaum und Melde-Vorlagen

    Die Kriterien „aktiv ausgenutzt“ und „schwerwiegend“ auf Ihre Produkte heruntergebrochen, dazu die Vorlagen für 24 Stunden, 72 Stunden und Abschluss.

  6. Tag 8 · remote

    Eskalation und Rufbereitschaft

    Wer wird wann erreicht, wer entscheidet in Vertretung, was passiert am Wochenende und an Feiertagen.

  7. Tag 9 · vor Ort

    Live-Übung mit Stoppuhr

    Wir spielen einen Vorfall durch – mit Ihren Leuten und Ihren Unterlagen. Im Anschluss die Nachbesprechung: Wo stand die Kette, wo fehlte eine Information, wer war nicht erreichbar.

  8. Tag 10 · remote

    Managementbericht und Übergabe

    Der Bericht für die Geschäftsführung mit dem Ergebnis der Übung und den verbleibenden Punkten. Danach arbeiten Sie ohne uns weiter.

Cyan markierte Tage finden bei Ihnen im Haus statt.

Der Einstieg

Erst die Rolle klären, dann den Rest

Bevor Sie über Prozesse und Vorlagen nachdenken, muss eine Frage beantwortet sein: In welcher Rolle bringen Sie welches Produkt auf den Markt? Davon hängt ab, welche Pflichten Sie überhaupt treffen – und ob der Sprint für Sie der richtige Schritt ist.

3.900 €

Festpreis netto zzgl. USt.

3 Tage

CRA-Betroffenheits-Check

100 %

anrechenbar auf den Sprint

Check besprechen

Ergebnis ist ein Dokument zu Rolle und Betroffenheit je Produktlinie, das Ihre Geschäftsführung unterschreiben kann – eine technisch-organisatorische Einordnung, keine rechtliche Bewertung. Entscheiden Sie sich danach für den Sprint, wird der volle Betrag angerechnet.

Vier Fälle, die regelmäßig überraschen

Sie vertreiben fremde Hardware unter Ihrer eigenen Marke.

Dann sind Sie Hersteller.

Sie verändern ein zugekauftes Produkt wesentlich.

Dann werden Sie zum Hersteller.

Sie importieren Maschinen aus Asien und geben sie an eine Schwestergesellschaft weiter.

Dann können Sie Importeur sein.

Sie liefern reines SaaS – oder On-Premise-Software und kommerziell verwertete Open Source.

SaaS ist weitgehend ausgenommen. Das andere nicht.

Auch die DIHK empfiehlt kleinen und mittleren Unternehmen ausdrücklich, zuerst Rolle und Betroffenheit zu klären, bevor sie in Maßnahmen investieren.

Fremdargument, nicht unsere Aussage: Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK)
Danach

Wenn Sie die Beobachtung abgeben wollen

Der Sprint macht Sie meldefähig. Was bleibt, ist die laufende Frage, ob in Ihren Komponenten neue Schwachstellen auftauchen. Das können Sie selbst übernehmen – oder an uns geben.

Komponenten-Monitoring

Wir beobachten die im Sprint erfassten Komponenten auf neue Schwachstellen und melden Ihnen, was Ihre Produkte betrifft. Ein Angebot, keine Voraussetzung – die Unterlagen aus dem Sprint gehören Ihnen so oder so.

ab 890 € / Monat

Wer das macht

Marlon Scheer, M2 Cybersec UG

Die M2 Cybersec UG wurde 2024 in Köln gegründet und arbeitet für kleine und mittelständische Unternehmen: Security-Checks, Angriffssimulationen und Sicherheitskonzepte. Ich selbst studiere Cyber Security and Privacy an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg und komme aus der Softwareentwicklung – was in diesem Projekt zählt, weil Komponentenlisten, Versionsstände und Buildketten die halbe Arbeit ausmachen.

Beim CRA bin ich für die technisch-organisatorische Seite zuständig: Inventar, Prozess, Zuständigkeiten, Vorlagen und die Übung. Für die rechtliche Bewertung Ihres Einzelfalls sind Anwältinnen und Anwälte zuständig – wo diese Grenze verläuft, sage ich Ihnen im Projekt deutlich.

Mehr über mich und die M2 Cybersec →

Mitglied der Allianz für Cyber-Sicherheit (BSI)

Häufige Fragen

Was Hersteller uns zuerst fragen

Kurz beantwortet – ausführlich gern im Gespräch.

Sind wir wirklich betroffen?

Das hängt an zwei Dingen: ob Ihr Produkt digitale Elemente enthält und direkt oder indirekt mit einem Netz oder einem anderen Gerät verbunden ist – und in welcher Rolle Sie es auf den Markt bringen. Hersteller, Importeur und Händler haben unterschiedliche Pflichten, und die Zuordnung ist seltener eindeutig, als sie aussieht. Genau diese Klärung je Produktlinie ist der Inhalt des Betroffenheits-Checks.

Wir haben keine SBOM. Geht das trotzdem?

Ja. Der Sprint setzt keine vorhandene SBOM voraus – wenn Sie eine hätten, wären Sie nicht die Zielgruppe. Wir erfassen Komponenten als SBOM dort, wo sich das aus Ihrer Build- oder Beschaffungskette erzeugen lässt, und sonst als strukturierte Liste. Für die Meldefähigkeit zählt, dass Sie eine Komponente einem Produkt und einem Versionsstand zuordnen können. Nicht das Dateiformat.

Was ist mit Produkten von 2015, deren Buildumgebung es nicht mehr gibt?

Das ist der Normalfall, nicht die Ausnahme. Wo sich keine SBOM mehr erzeugen lässt, arbeiten wir mit dem, was dokumentiert ist: Stücklisten, Beschaffungsunterlagen, Firmware-Stände und Angaben Ihrer Lieferanten. Das Ergebnis ist gröber als bei einem aktuellen Produkt. Es beantwortet aber die Frage, die im Ernstfall gestellt wird: Ist dieses Produkt betroffen, ja oder nein?

Läuft das remote oder bei uns im Haus?

Beides. Von den zehn Arbeitstagen sind zwei vor Ort: der Auftakt mit der Rollenklärung und der Tag der Live-Übung. Beide funktionieren aus unserer Sicht nicht per Videokonferenz – im ersten Fall, weil die entscheidenden Informationen im Flurgespräch fallen, im zweiten, weil eine Übung nur zählt, wenn sie unter echten Bedingungen läuft. Die übrigen acht Tage sind remote.

Wer trägt am Ende die Verantwortung für die Meldeentscheidung?

Sie. Die Pflichten aus dem CRA treffen den Hersteller, und daran ändert kein Dienstleister etwas. Wir liefern die Grundlage, damit diese Entscheidung schnell, nachvollziehbar und von einer benannten Person getroffen werden kann – die Entscheidung selbst bleibt bei Ihnen.

Ist das eine Rechtsberatung?

Nein. Wir erbringen technische und organisatorische Unterstützung: Inventar, Prozesse, Zuständigkeiten, Vorlagen und die Übung. Eine rechtliche Bewertung Ihres Einzelfalls und verbindliche Auskünfte zur Auslegung des CRA gehören nicht dazu; dafür sind Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zuständig. Wo diese Grenze im Projekt erreicht wird, sagen wir es Ihnen.

Wir geben außerdem keine Zusagen zu Bußgeldfreiheit oder zum Verhalten von Behörden ab. Was wir zusagen, ist ein geprobter Ablauf und die Unterlagen dazu.

Was passiert nach den zehn Tagen?

Sie haben die Unterlagen und den geprobten Ablauf im Haus und arbeiten damit ohne uns weiter. Dauerhaft anfallen wird die Beobachtung neuer Schwachstellen in Ihren Komponenten – dafür gibt es das Komponenten-Monitoring ab 890 € netto im Monat. Ein Angebot, keine Voraussetzung.

Wie läuft das mit NDA und Vertraulichkeit?

Über ein eigenes Dokument, nicht über eine Klausel im Angebot. Die Vertraulichkeitsvereinbarung füllen wir vor Auftragsbeginn aus – bevor wir die ersten Produktunterlagen zu sehen bekommen. Sie ist auf eine hohe Geheimhaltungsstufe ausgelegt. Wenn Ihr Haus ein eigenes NDA verwendet, unterschreiben wir ebenso Ihres.

Das hat einen konkreten Grund: In diesem Projekt laufen genau die Informationen zusammen, die ein Angreifer bräuchte – welches Produkt welche Komponente in welchem Versionsstand enthält und wo Sie noch nicht nachziehen konnten. Diese Unterlagen sind so lange schützenswert, wie die Geräte im Feld stehen.

Können Sie innerhalb von 24 Stunden melden?

Zwanzig Minuten reichen, um das zu klären. Wenn die Antwort „ja“ ist, sagen wir Ihnen das – und Sie haben zwanzig Minuten investiert statt 12.500 €.